Seit dem 15. Juni 2019 rollen die E-Scooter durch Deutschland und schon gibt es eine Menge Arbeit. Kaum jemand, der die flotten Roller mit Batterieantrieb toll findet, kennt sich mit der Gesetzeslage aus, beispielsweise, ob es eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter gibt. Was ist bei einer Haftpflichtversicherung für E-Scooter zu beachten und welcher Versicherungsschutz ist abgesehen davon noch notwendig? Es gibt viele Fragen rund um den E-Scooter, die alle eine Antwort verlangen.

Wann darf ein E-Scooter in den Straßenverkehr?

Einfach einen E-Scooter kaufen und damit losfahren ist leider nicht möglich, denn im Vorfeld müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Jeder E-Scooter braucht eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis. Zudem besteht für den Roller mit der Batterie eine Versicherungspflicht. Das heißt, eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter muss jeder abschließen, der sich einen Roller kauft. Außerdem braucht der E-Scooter eine selbstklebende Versicherungsplakette. Ohne diese Plakette ist es verboten, mit dem Roller auf öffentlichen Straßen oder Plätzen zu fahren. Dort, wo es die Haftpflichtversicherung für E-Scooter gibt, bekommt der Besitzer des Rollers auch die Plakette.

Was passiert bei einem Unfall?

Jeder, der ohne Haftpflichtversicherung für E-Scooter oder ohne die Versicherungsplakette auf dem Roller unterwegs ist, macht sich strafbar und muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Das gilt im Besonderen, wenn es zu einem Unfall kommt. Ohne eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter können auf den Besitzer hohe Schadenersatzforderungen zukommen, die er aus eigener Tasche bezahlen muss. Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter kommt normalerweise für den entstandenen Schaden auf. Einige Versicherungen bieten mittlerweile sogar eine Kaskoversicherung für den Roller an, die auch einen Diebstahl abdeckt. Minderjährige, die einen Roller fahren wollen, dürfen keine Haftpflichtversicherung für E-Scooter abschließen, ohne dass die Eltern davon wissen. Mit dem Roller fahren darf zudem nur derjenige, der mindestens 14 Jahre alt ist.

Lässt sich die Versicherung vielleicht integrieren?

Viele fragen sich, ob man die Versicherung für den Roller nicht in die Kfz-Versicherung integrieren lässt. Das ist leider nicht möglich, da es sich um zwei eigenständige Versicherungen handelt. Viele Menschen stellen sich zudem diese Frage: Warum ist die private Haftpflichtversicherung für den E-Roller nicht möglich, für das E-Bike aber schon? Für diese Frage gibt es eine plausible Antwort. Wer ein E-Bike fährt, muss selbst in die Pedale treten. Der Motor ist nur dazu da, die Muskelkraft des Fahrers zu unterstützen. Das unterscheidet das E-Bike von einem Kraftfahrzeug. Beim E-Scooter sieht das wieder ganz anders aus. Der Roller lässt sich selbst noch fahren, wenn der Fahrer keine eigene Muskelkraft aufwendet. Daher verlangt der Gesetzgeber auch eine eigene Versicherung für den E-Scooter.

Fazit

Es hat sehr lange gedauert, bis der E-Scooter auf die deutschen Straßen durfte. Um alles abzusichern, hat das Bundesverkehrsministerium ein sehr umfangreiches Regelwerk entworfen. So gibt es außerdem ein Prozedere für den Fall, dass der Roller verliehen wird und es zu einem Unfall kommt. Der Schutz der Versicherung gilt ebenfalls in diesem Fall, wichtig ist jedoch, dass es überhaupt eine Versicherung gibt. Auf die Frage, was passiert, wenn es zu einem Unfall mit einem getunten Roller kommt, gibt es ebenfalls eine Antwort. Hier muss der Besitzer des Rollers mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen rechnen.

 

 

M.Irfan