Ein Urteil des Amtsgerichts in Dortmund lässt aufhorchen: Das Gericht hatte der Klage eines privat Versicherten Recht gegeben, dem die Krankenkasse die Behandlung mit einer modernen medizinischen Methode verweigert hatte. Der Versicherte sollte für einen Eingriff an den Augen selbst zahlen und zog deshalb vor Gericht. Das Amtsgericht entschied im März 2019: Selbst wenn es eine andere günstigere Behandlungsmöglichkeit gibt, muss die Kasse für die neue und teure Methode aufkommen. Experten befürchten jetzt, dass noch mehr Kassen die Behandlung mit moderner medizinischer Technik verweigern.

Eine fortschrittliche Operationsmethode

Als der Kläger die Diagnose Grauer Star bekam, beschloss er, sich in einer Klinik in Norddeutschland behandeln zu lassen. Diese Klinik bietet den Eingriff an den Augen mit einem sogenannten Femtosekundenlaser an, eine Methode, wie sie der behandelnde Augenarzt des Klägers ausdrücklich empfohlen hatte. Die private Krankenversicherung des Betroffenen weigerte sich in der Folge jedoch, die Kosten für die Behandlung mit dem modernen Laser zu übernehmen. Sie begründete ihr Vorgehen damit, dass der Einsatz des Lasers aus medizinischer Sicht nicht notwendig war. Die herkömmliche und bekannte Methode der sogenannten Katarakt-Operation hätte es schließlich auch getan. Nach Ansicht der Krankenkasse sei die Behandlung mit dem Laser der alten Methode nicht überlegen. Erstattet bekam der Versicherte daher auch nur die Kosten für den medizinisch notwendigen Eingriff. Die Mehrkosten für die moderne Behandlung musste der Versicherte selbst übernehmen.

Was sagt das Gericht?

Das Gericht gab der Klage des Versicherten statt, nachdem es die medizinischen Sachverständigen angehört hatte. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Laser die aktuell fortschrittlichste Form der Behandlung bei einem Grauen Star darstellt. Diese Methode ist sicherer und auch deutlich schonender als die alte Methode durch die Katarakt-Operation. Zudem verschafft der Eingriff mit dem Laser dem Patienten eine Reihe von Vorteilen. Das Gericht gab schließlich dem Patienten Recht und verurteilte die private Krankenkasse dazu, dem Kläger die Mehrkosten zu bezahlen. Dieses Urteil ist nicht das Erste dieser Art, neben dem Verwaltungsgericht in Koblenz hatte bereits das Amtsgericht in Köln ebenfalls zugunsten der Versicherten entschieden.

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Die Versuche der Krankenkassen

Obwohl es drei Urteile gibt, die gegen die Krankenversicherungen gefallen sind, versuchen es die Kassen immer wieder, die Versicherten zur Kasse zu bitten. Die Gründe liegen immer in den Versuchen der Krankenkassen, die Mehrkosten für moderne medizinische Behandlungen nicht übernehmen zu müssen. Diese Versuche erstrecken sich nicht nur auf Operationsmethoden, sondern vielfach auch auf medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise eine Orthese. Eine Orthese ist eine moderne und praktische Alternative zu einem Gipsverband. Auch hier weigern sich viele sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen, die Mehrkosten zu übernehmen. Selbst wenn die Ärzte die Orthesen den Gipsverbänden vorziehen, ist das für die Kassen kein Grund, zu zahlen.

Fazit

Wem der Arzt zu einer modernen Behandlungsmethode rät, der sollte sich auf jeden Fall im Vorfeld mit der Krankenversicherung beraten. Oftmals hilft es, wenn der behandelnde Arzt schriftlich begründet, warum der diese neue Vorgehensweise einer alten Methode vorzieht. Leider lassen sich die Krankenkassen eher selten auf die Argumente der Ärzte ein. Die Kassen vertreten die Ansicht, dass die Kosten für eine neue Behandlung nicht übernommen werden, solange es noch eine andere Möglichkeit der Behandlung gibt.

M.Irfan